Bildungszeit / Bildungsurlaub

Du möchtest an unserer Mediationsausbildung in Berlin teilnehmen, ohne dafür deinen regulären Jahresurlaub opfern zu müssen? Nutze deinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit (früher Bildungsurlaub).

Da konstruktive Konfliktlösung, professionelle Gesprächsführung und Empathie heute in nahezu jedem Berufsfeld – vom sozialen Bereich über die Verwaltung bis hin zu Führungspositionen – zentrale Schlüsselqualifikationen sind, eignet sich unsere Mediationsausbildung hervorragend für die berufliche Weiterbildung im Rahmen der Bildungszeit.


Was bedeutet Bildungszeit konkret für dich?

Nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Berlin das Recht, sich für anerkannte Weiterbildungen unter voller Fortzahlung ihres Gehalts von der Arbeit freistellen zu lassen:

  • Bis zu 5 Tage pro Jahr: Bei einer regulären 5-Tage-Woche stehen dir 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr als bezahlte Bildungszeit zu.

  • Zusammenlegung auf bis zu 10 Tage: Du hast die Möglichkeit, deinen Anspruch aus zwei Kalenderjahren zusammenzulegen, um bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung für deine Ausbildung zu nutzen.

  • Perfekt kombinierbar mit unseren Wochenendmodulen: Da unsere Ausbildung berufsbegleitend in sechs Wochenendmodulen stattfindet, kannst du deinen Bildungszeit-Anspruch ideal für die in die Arbeitswoche fallenden Seminartage (z. B. die Freitage) einsetzen. Du bildest dich entspannt weiter, während dein Gehalt regulär weitergezahlt wird.

  • Auch für Pendler aus Brandenburg: Falls du in Brandenburg arbeitest oder wohnst und für die Mediationsausbildung nach Berlin kommst, profitierst du ebenfalls vom Brandenburger Weiterbildungsgesetz (BbgWBG), das eine vergleichbare Freistellung von bis zu 10 Tagen innerhalb von zwei Jahren vorsieht.


Welche Voraussetzungen gelten?

  • Dein aktuelles Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten.

  • Die Mediationsausbildung dient deiner beruflichen Weiterbildung (dazu reicht in Berlin bereits ein mittelbarer Nutzen für deine Tätigkeit, etwa der Ausbau deiner Kommunikations- und Konfliktkompetenz im Team oder mit Klienten) oder der Qualifizierung für ein Ehrenamt.


In 3 einfachen Schritten zu deiner Bildungszeit:

  1. Platz sichern & Unterlagen anfordern: Melde dich für deinen gewünschten Ausbildungsdurchgang in Berlin an (oder lass dich unverbindlich vormerken) und gib uns kurz Bescheid, dass du Bildungszeit beantragen möchtest.

  2. Antrag beim Arbeitgeber einreichen: Du erhältst von uns alle erforderlichen Nachweise (Anerkennungsbescheid sowie den detaillierten Ablauf- und Lehrplan). Diese reichst du einfach spätestens 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn schriftlich bei deinem Arbeitgeber ein.

  3. Teilnahmebestätigung erhalten: Nach Abschluss der Module stellen wir dir die offizielle Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei deiner Personalabteilung aus.


Du hast Fragen zur Beantragung?
Sprich uns gerne an! Wir unterstützen dich bei allen Fragen rund um die Anerkennung und helfen dir dabei, den Antrag für deinen Arbeitgeber optimal vorzubereiten. Hier erreichst du uns (Kontakt).

Arbeitgeberzuschuss

Ungelöste Konflikte kosten Unternehmen, Verbände und soziale Träger jedes Jahr enorm viel Zeit, Geld und Nerven, bspw. durch Reibungsverluste in Projekten, schlechte Stimmung im Team, hohe Fluktuation oder krankheitsbedingte Ausfälle.

Genau deshalb sind professionelle Gesprächsführung, Deeskalation und Mediationskompetenz heute in fast jedem Arbeitsbereich extrem gefragt. Viele Arbeitgeber sind daher bereit, die Kosten für eine Mediationsausbildung ganz oder teilweise aus ihrem internen Fortbildungsbudget zu übernehmen.

Welchen konkreten Mehrwert hat dein Arbeitgeber davon?

Wenn du deine Führungskraft oder die Personalabteilung (HR) um Unterstützung bittest, hilft es, nicht nur deinen persönlichen Lernwunsch, sondern den direkten Nutzen für die Organisation in den Vordergrund zu stellen:

  • Kostenersparnis durch interne Konfliktlösung: Externe Mediatorinnen, Mediatoren oder Konfliktberater kosten auf dem freien Markt schnell mehrere Tausend Euro pro Einsatz. Mit dir gewinnt dein Arbeitgeber eine intern geschulte Ansprechperson, die Spannungen frühzeitig erkennt und klärt, bevor sie eskalieren.

  • Bessere Kommunikation an schwierigen Schnittstellen: Egal ob im direkten Kontakt mit Klienten, Kunden, Mitgliedern, Eltern oder im eigenen Kollegium – durch deine Mediationskompetenz führst du herausfordernde Gespräche souveräner, lösungsorientierter und nervenschonender.

  • Geringer Arbeitsausfall: Da unsere Ausbildung in trukturierten Wochenendmodulen stattfindet, fehlst du im laufenden Betrieb kaum an regulären Arbeitstagen. Dein Arbeitgeber profitiert von deiner Weiterbildung, ohne dass deine tägliche Arbeit liegen bleibt.

  • Steuervorteil für den Betrieb: Für deinen Arbeitgeber sind die übernommenen Weiterbildungskosten in voller Höhe als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

4 praktische Tipps für das Gespräch mit deiner Führungskraft:

1) Den richtigen Zeitpunkt wählen: Sprich das Thema am besten im Rahmen deines jährlichen Mitarbeitergesprächs (Jahres- oder Entwicklungsgespräch) an oder vereinbare einen eigenen Termin mit etwas Vorlauf zur internen Budgetplanung (oft im Herbst für das Folgejahr oder zum Quartalswechsel).

2) Einen konkreten Anwendungsfall skizzieren: Überlege dir vorab ein bis zwei typische Situationen aus deinem Arbeitsalltag (z. B. „Abstimmungsprobleme zwischen Abteilung A und B“, „herausfordernde Beratungsgespräche mit Familien/Klienten“, „Leitung von Arbeitsgruppen“ oder „Elterngespräche“), in denen dir die Mediationsmethoden sofort weiterhelfen werden.

3) Kompromissmodelle vorschlagen: Falls das Fortbildungsbudget deiner Abteilung für eine 100-%-Übernahme nicht ausreicht, schlage aktiv eine Teilung vor. Sehr erfolgreich in der Praxis sind Modelle wie:

  • 50/50-Teilung: Dein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Kursgebühren, du trägst den Rest (und setzt deinen Eigenanteil wiederum von der Steuer ab).

  • Kombination aus Zeit und Geld: Dein Arbeitgeber stellt dich für die Freitage im Rahmen der Berliner Bildungszeit bezahlt frei, während ihr euch die Kursgebühren teilt oder der Arbeitgeber einen festen Zuschuss (z. B. 1.000 €) dazugibt.

  • Aufteilung auf zwei Kalenderjahre: Falls sich die Ausbildung über den Jahreswechsel erstreckt, lässt sich die Rechnung oft auf zwei Budgetjahre aufteilen – das macht die Bewilligung für viele Abteilungsleitungen deutlich einfacher.

4) Unterlagen direkt zum Termin mitbringen: Vorgesetzte entscheiden schneller, wenn sie alle Fakten schwarz auf weiß vor sich haben. Nimm unsere Modulübersicht, den genauen Zeitplan und die Kostenaufstellung direkt mit ins Gespräch.


Sprich uns gerne vorab an: Wenn dein Arbeitgeber eine aufgeschlüsselte Rechnung, eine Aufteilung auf zwei Kalenderjahre oder ein formelles Angebot für die Personalabteilung benötigt, stellen wir dir das unkompliziert aus!

Brandenburg-Zuschuss (ILB)

Du wohnst oder arbeitest im Brandenburger Umland und kommst für deine Mediationsausbildung zu uns nach Berlin? Dann kannst du von einem der attraktivsten Förderprogramme der Region profitieren!

Während das Land Berlin aktuell keinen eigenen „Bildungsscheck“ für Privatpersonen anbietet, unterstützt das Land Brandenburg die berufliche Weiterbildung über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mit hohen direkten Kostenzuschüssen – und das Beste: Die Förderung gilt ausdrücklich auch für Ausbildungen, die in Berlin stattfinden!


Die wichtigsten Eckdaten der ILB-Förderung auf einen Blick:

  • Für Privatpersonen (Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg): Du erhältst in der Regel einen Zuschuss von 60 % der Kursgebühren (bis zu maximal 3.000 € pro Kalenderjahr). Die restlichen 40 % trägst du selbst – und kannst diesen Eigenanteil zusätzlich noch in deiner Steuererklärung absetzen.

  • Für Unternehmen, Vereine & Freiberufler (mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg): Wenn dein Arbeitgeber die Ausbildung für dich bucht oder du als Freiberuflerin bzw. Solo-Selbstständiger einen Sitz in Brandenburg hast, werden 50 % der Kurskosten (ebenfalls bis zu 3.000 € pro Person) direkt bezuschusst.

  • Mindestumfang: Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 1.000 € betragen (sodass der Förderbetrag bei mindestens 500 € liegt) – unsere Mediationsausbildung erfüllt dieses Kriterium problemlos.


Wichtig: In 4 Schritten zum ILB-Zuschuss (unbedingt die Reihenfolge beachten!)

Bei der ILB-Förderung gilt ein strenges Gesetz: Erst den Antrag stellen, dann verbindlich anmelden! Wenn du bereits einen Ausbildungsvertrag unterschrieben oder eine Rechnung bezahlt hast, ist eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen. Geh deshalb genau in dieser Reihenfolge vor:

  1. Unverbindliches Angebot bei uns anfordern: Meld dich kurz bei uns und sag uns, für welchen Ausbildungsstart in Berlin du dich interessierst. Wir reservieren dir unverbindlich einen Platz und schicken dir ein Angebot inklusive detailliertem Lehrplan und Stundenumfang zu, das du für den Antrag benötigst.

  2. Kostenlose Vorab-Beratung (für Privatpersonen Pflicht): Bevor du den Antrag im Online-Portal der ILB einreichst, nimmst du ein kurzes, kostenfreies Beratungsgespräch bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) in Anspruch (oft bequem telefonisch oder digital möglich). Dort erhältst du dein Beratungsprotokoll für den Antrag.

  3. Online-Antrag bei der ILB einreichen: Mit unserem Angebot und dem Beratungsprotokoll reichst du deinen Förderantrag online über das Kundenportal der ILB ein (Tipp: Plane hierfür idealerweise 6 bis 8 Wochen Vorlaufzeit vor Ausbildungsbeginn ein).

  4. Bewilligung erhalten & verbindlich anmelden: Sobald dir die ILB den Zuwendungsbescheid (oder die Bestätigung für den vorzeitigen Maßnahmebeginn) schickt, meldest du dich verbindlich bei uns an und sicherst dir deinen kräftigen Kostenzuschuss!


Sprich uns einfach an
, sobald du mit dem Gedanken spielst, die ILB-Förderung zu nutzen – wir kennen den Ablauf und stellen dir das passende Angebot für deinen Antrag innerhalb kürzester Zeit aus!

Steuervorteil

Auch wenn du deine Mediationsausbildung selbst finanzierst (oder nach Abzug eines Zuschusses noch einen Eigenanteil trägst), bleibst du auf den Kosten nicht allein sitzen: Das Finanzamt beteiligt sich in der Regel kräftig an deiner beruflichen Weiterbildung!

Da Kompetenzen in Konfliktlösung, Verhandlungsführung und Kommunikation in nahezu jedem Berufsfeld die eigene Qualifikation erweitern, erkennt das Finanzamt die Mediationsausbildung fast immer problemlos als berufsbezogene Fortbildung an. Je nach deinem persönlichen Einkommensteuersatz holst du dir so oft 30 bis über 40 % der Gesamtkosten über deine nächste Steuererklärung zurück.


Wie setzt du die Ausbildungskosten richtig ab?

  • Für Angestellte (als Werbungskosten): Du trägst die Ausgaben für deine Mediationsausbildung in deiner Einkommensteuererklärung einfach in der Anlage N als Fortbildungskosten (Werbungskosten) ein. Da die Kursgebühren allein schon über der jährlichen Werbungskostenpauschale (1.230 €) liegen, wirkt sich jeder zusätzliche Euro direkt steuermindernd aus.

  • Für Selbstständige, Freiberufler & Gewerbetreibende (als Betriebsausgaben): Du versteuerst nur deinen Gewinn – und die Ausbildungskosten zählen zu 100 % als betrieblich veranlasste Fortbildungskosten. Sie mindern deinen zu versteuernden Gewinn direkt im Jahr der Zahlung.


Nicht nur die Ausbildungsgebühr zählt: Diese Zusatzkosten kannst du ebenfalls absetzen!

Viele Teilnehmer vergessen, dass das Finanzamt nicht nur die reine Ausbildungsrechnung akzeptiert, sondern alle Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit deiner Weiterbildung in Berlin entstehen. Sammle deshalb von Anfang an folgende Belege:

  1. Die vollen Lehrgangsgebühren: Alle Rechnungen für unsere Ausbildungsmodule (abzüglich eventuell erhaltener steuerfreier Zuschüsse deines Arbeitgebers oder einer Förderbank).

  2. Fahrtkosten nach Berlin (oder innerhalb Berlins): Egal ob du mit dem eigenen Auto anreist (pauschal 0,30 € pro gefahrenem Kilometer – bei Fortbildungen zählen Hin- und Rückweg!) oder Tickets für die Deutsche Bahn bzw. den ÖPNV kaufst.

  3. Verpflegungsmehraufwand an den Kurstagen: Wenn du für unsere Wochenendmodule mehr als 8 Stunden von zu Hause abwesend bist, steht dir für jeden Seminartag eine steuerliche Verpflegungspauschale von 14 € zu (bei mehrtägiger Anreise mit Übernachtung sogar 28 € für volle Zwischentage).

  4. Übernachtungskosten in Berlin: Falls du von außerhalb anreist und während der Wochenendmodule in einem Berliner Hotel, einer Pension oder Ferienwohnung übernachtest, sind die Übernachtungskosten (ohne Frühstück, da dieses über die Verpflegungspauschale abgedeckt wird) voll absetzbar.

  5. Fachliteratur & Arbeitsmittel: Alle Bücher zum Thema Mediation, Kommunikation und Konfliktmanagement sowie Notizbücher, Moderationskarten oder Stifte, die du dir für die Ausbildung anschaffst.

  6. Kosten für Lerngruppen (Peergroups) & Supervision: Auch Fahrten zu privaten Übungstreffen mit deinen Mitstudierenden zwischen den Modulen lassen sich mit einer kurzen Aufzeichnung (Datum, Ort, Teilnehmende, Thema) als Fortbildungskosten geltend machen.

Unser Tipp zur Zahlungsplanung (Steuer-Splitting): Beim Finanzamt gilt das sogenannte Abflussprinzip: Abgesetzt wird immer in dem Kalenderjahr, in dem das Geld von deinem Konto abgeht. Wenn deine Ausbildung über den Jahreswechsel läuft, kannst du die Steuerlast gezielt auf zwei Kalenderjahre verteilen – oder die Gesamtsumme bewusst noch im alten Jahr begleichen, wenn du in diesem Jahr ein besonders hohes zu versteuerndes Einkommen hattest.

Hinweis: Diese Übersicht dient deiner allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung im Einzelfall.

Stipendium des Deutschen Familienverbandes (DFV)

Konstruktive Konfliktlösung und wertschätzende Kommunikation sind für das gesellschaftliche Miteinander und insbesondere für Familien unverzichtbar.

Als gemeinnütziger Verband möchten wir, dass motivierte und engagierte Menschen nicht an finanziellen Hürden scheitern, wenn sie Mediatorin oder Mediator werden wollen. Deshalb vergeben wir für unsere Ausbildungsdurchgänge in Berlin regelmäßig je Ausbildungsjahrgang ein DFV-Stipendium in Form eines Sozialstipendiums (Befreiung von den Ausbildungsgebühren).


An wen richtet sich das DFV-Stipendium?

Mit unserer verbandseigenen Förderung unterstützen wir gezielt Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Anspruch auf staatliche Förderprogramme oder Arbeitgeberzuschüsse haben, unsere Ausbildungsgruppe aber durch ihre Perspektive und ihr Engagement bereichern:

  • Ehrenamtlich Engagierte: Du bringst dich bereits aktiv in der Familien-, Jugend-, Nachbarschafts- oder Vereinsarbeit ein und möchtest deine Mediationskompetenz künftig (auch) im Ehrenamt oder im Verband einsetzen.

  • Eltern in besonderen Lebenslagen: Zum Beispiel Alleinerziehende, Personen in Elternzeit oder kinderreiche Familien, für die der reguläre Ausbildungspreis aktuell schwer zu stemmen ist.

  • Studierende, Auszubildende & Berufseinsteiger: Junge Menschen in sozialen, pädagogischen, psychologischen oder juristischen Berufsfeldern ohne eigenes Vollzeiteinkommen.

  • Menschen mit geringem Einkommen: Wenn du dich beruflich neu orientierst oder im sozialen Bereich tätig bist, dein Arbeitgeber die Kosten jedoch nicht übernehmen kann.


So bewirbst du dich um ein DFV-Stipendium:

Wir halten das Vergabeverfahren bewusst schlank, menschlich und unbürokratisch. Du musst bei uns keine seitenlangen Behördenformulare ausfüllen:

  1. Kurzes Motivationsschreiben verfassen: Schreib uns auf maximal 1-2 Seiten (gerne einfach per E-Mail), warum du die Mediationsausbildung in Berlin machen möchtest, wo du dein Wissen künftig einsetzen willst und warum eine finanzielle Entlastung durch das DFV-Stipendium für dich wichtig ist. Ebenso freuen wir uns, wenn wir mehr über dich persönlich erfahren (Lebenslauf). Bitte nutze für das Motivationsschreiben keine KI. Das führt zum Ausschluss aus dem Bewerbungsprozess.

  2. Nachweis beifügen: Hänge je nach deiner Situation einen kurzen, formlosen Nachweis an (z.B. Studienbescheinigung, Nachweis über ein Ehrenamt, Elterngeldbescheid oderÄhnliches bei). Ggf. fragen wir bei dir nach weiteren Nachweisen.

  3. Auswahl: Nachdem wir deine Unterlagen gesichtet haben, entscheidet unser Ausbildungsteam zusammen mit dem Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes über deine Bewerbung.

Wichtig: Da wir pro Ausbildungsdurchgang nur ein begrenztes Kontingent an Stipendienplätzen vergeben können, empfehlen wir dir, dich so früh wie möglich vor dem gewünschten Kursstart bei uns zu melden. Alle Angaben zu deiner finanziellen Situation behandeln wir selbstverständlich absolut vertraulich.


Du möchtest wissen, ob für deinen Wunschtermin in Berlin noch ein Stipendienplatz frei ist? Oder du möchtest dich um unser Stipendium bewerben? Schreib uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns auf dich!